Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Allgemeinen Lagerungsbedingungen:
Lagervereinbarung
- Die Winterlagerzeit wird für einen Zeitraum von 7 Monaten festgelegt und läuft vom 1. Oktober bis zum 1. Mai und die Sommerlagerzeit für einen Zeitraum von 5 Monaten; vom 1. Mai bis zum 1. Oktober. Besucher müssen sich im Vorfeld anmelden.
- Durch Ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Watersport Roodhof BV. haben Sie als Bootseigner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und sind mit deren Inhalt einverstanden.
- Die Vereinbarung zwischen beiden Parteien (Bootseigner und Watersport Roodhof BV) ist nach unserer Bestätigung per E-Mail auf Ihre Reservierungsanfrage über unsere Website verbindlich.
Preise und Bezahlung
- Alle genannten Preise verstehen sich inklusive 21 % MwSt.
- Der Lagerungspreis richtet sich nach der Quadratmeterzahl des zu lagernden Objekts (LÜA x BÜA) Die angegebenen Maße werden von uns überprüft und ggf. korrigiert. Der umgelegte Mast darf nicht länger als das Schiff selbst sein. Sollte dies doch der Fall sein, wird er im Mastständer aufbewahrt.
- Der Lagerplatz wird während der Lagerzeit in Rechung gestellt.
- Für das Winterlager berechnen wir einen minimalen Rechnungsbetrag von 450. €.
- Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
- Wir sind dazu berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn durch starke Verschmutzung das Abspritzen des Unterwasserschiffes mehr Zeit in Anspruch nimmt.
- Eine Übersicht über unsere aktuellen Preise finden Sie unter www.watersportroodhof.nl.
Eigentumsvorbehalt
- Wir haben jederzeit das Recht, von unserem Retentionsrecht Gebrauch zu machen, wenn Sie als Bootseigner die geschuldeten Lagerungskosten nicht (vollständig) bezahlt haben.
- Wenn der Lagerungsvertrag aufgrund eines Rückgabeverlangens von Ihrer Seite als Bootseigner vorzeitig endet, sind Sie verpflichtet, den vollständigen Lagerungspreis und eventuelle zusätzliche Kosten für das Umlagern und andere Tätigkeiten zu zahlen.
- Das Boot erhält keinen festen Platz im Lagerbereich. Die Boote werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft und nach freiem Ermessen von Watersport Roodhof BV. im Lagerbereich platziert.
- Nach der Anlieferung des Bootes wird von Watersport Roodhof B.V. – abhängig von der Position des Bootes im Lager – eine Abholwoche im neuen Frühjahr festgelegt. Die jeweilige Wochenangabe wird dem Bootseigner per E-Mail bestätigt. Im Frühjahr wird nach Absprache ein endgültiger Abholtermin in der betreffenden Woche festgelegt.
- Wir behalten uns das Recht vor, auf einem Trailer angelieferte Boote auf eine Lagerstütze umzuladen, wobei der Trailer im Außenbereich gelagert wird. Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Bootseigentümers.
- Eine Reservierung für einen Lagerplatz ist in keiner Weise auf Dritte übertragbar.
Verpflichtungen von Watersport Roodhof BV.
- Wir übernehmen das Fahrzeug am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit und stellen es Ihnen als Eigentümer am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit wieder zur Verfügung.
- Wir gewährleisten eine ordnungsgemäße Lagerung des Fahrzeugs und führen alle erforderlichen Maßnahmen durch, um Schäden zu vermeiden.
- Wir garantieren eine frostfreie Winterlagerung. Falls erforderlich machen wir den Motor des Bootes winterfest.
Verpflichtungen und Regeln für den Bootseigner
- Als Bootsbesitzer müssen Sie unsere Geländeordnung zur Kenntnis genommen haben und sich an sie halten.
- Ihr Boot muss ausreichend versichert sein, damit alle mit der Lagerung verbundenen Aktivitäten abgedeckt sind. Wir als Unternehmen verfügen selbstverständlich über eine Haftpflichtversicherung. Dennoch tragen wir während der Lagerung nicht das volle Risiko für eventuelle Schäden an Ihrem Boot. Wir haften ausschließlich für Schäden, die wir zu einem gewissen Grad zu verantworten haben. Die gelagerten Fahrzeuge sind/werden von uns nicht versichert. Für den Abschluss einer ausreichenden Haftpflicht- und Feuerversicherung sind Sie selbst verantwortlich. Die Nichtversicherung des Fahrzeugs durch den Bootseigner erfolgt auf Ihr eigenes Risiko als Bootseigner.
- Sie tragen dafür Sorge, dass sich an Bord des Fahrzeugs befindliche Gasflaschen, lose Treibstofftanks und andere feuergefährliche Gegenstände entfernt werden oder dass Sie uns hierzu den Auftrag erteilt haben.
- Batterien müssen abgeklemmt werden und können – auf Ihren Wunsch – von uns verwahrt werden. Lithium-Batterien müssen immer entfernt und durch den Bootseigner mitgenommen werden. Es ist nicht gestattet, (im Schiff befindliche) Batterien ohne direkte Aufsicht zu laden.
- Es ist nicht gestattet, die (Boots-)Heizung ohne direkte Aufsicht zu verwenden.
- Sie sind verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände von Bord zu holen und Ihr Boot leer zu übergeben. Wir übernehmen unter keinen Umständen die Verantwortung für Diebstahl oder Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen.
- Der Bootseigentümer darf sein Eigentum niemals selbst aus dem Lagerbereich entfernen oder in den Lagerbereich zurückbringen.
- Sie erhalten ausschließlich mit unserer Erlaubnis Zutritt zum Lagerbereich.
Tätigkeiten von Dritten
- Die Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten im Lagerbereich ist nicht gestattet. Bootseigentümer können während der Lagerzeit auf Anfrage DIY-Plätze anmieten.
- Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dürfen keine Arbeiten von Dritten durchgeführt werden.
Stornierung der Lagerung
- Nach einer schriftlichen Bestätigung Ihrer Reservierungsanfrage (über die Website) per E-Mail durch Watersport Roodhof BV., ist die Lagervereibarung verbindlich und Sie sind zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet. Bei einer Stornierung der Reservierung zwischen dem 15. September und dem 1. Oktober werden 50 % der Lagerkosten in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung nach dem 1. Oktober werden die vollständigen Lagerkosten in Rechnung gestellt.
- Sollten Sie Ihr Boot nicht bis zum 1. Juni abgeholt haben, beginnt der Zeitraum der Sommerlagerung und Sie erhalten eine Rechung für den Zeitraum bis zum 1. Oktober.
Abschließend
In allen Fällen, die im vorliegenden Reglement nicht vorgesehen sind, entscheidet der Eigentümer von Watersport Roodhof BV.
Watersport Roodhof BV – August 2023